F & W Fahrschul GmbH
37276 Meinhard , 37299 Weißenborn , 99974 Mühlhausen
05651 / 76142 05659 / 923772 03601 / 812505
Unsere Aus- und Weiterbildungsangebote
Die Ausbildung
Beim Theoretischen Unterricht beträgt der Umfang des allgemeinen Teils ( Grundstoff) mindestens zwölf Doppelstunden. Besitz der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden. Für den Erwerb der PKW - Klasse B sind für den klassenspezifischen Teil (Zusatzstoff) zwei zusätzliche Doppelstunden vorgesehen.
Der praktische Unterricht besteht aus der Grundausbildung sowie den besonderen Ausbildungsfahrten. Die Anzahl der Fahrstunden in der Grundausbildung ist - außer bei den Busklassen - nicht gesetzlich festgelegt. Für den Erwerb der Klasse B sind als Sonderfahrten fünf Überlandfahrten , vier Autobahnfahrten sowie drei Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit vorgesehen. Die Dauer einer Fahrstunde beträgt 45 Minuten.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1 , C , D1 , D sowie deren Anhängerführerscheine. Die anderen Klasse können direkt erworben werden.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die Praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der Theorieprüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Praktische Prüfung ist grundsätzlich an dem Ort abzulegen, an dem der Bewerber seinen Lebensmittelpunkt (Familie , Ausbildung , Beruf) hat; in begründeten Fällen sind Ausnahmegenehmigungen möglich Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheines erteilt. Sofern die Scheckkarte noch nicht vorliegt, wird ersatzweise eine Prüfbescheinigung ausgehändigt; diese ist zeitlich befristet und dient im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung.
